Eine anderweitige Entscheidung würde eine Ungleichbehandlung mit sich bringen zwischen einer Person, die einmalig einen höheren Betrag zu Unrecht beziehe, und einer solchen, die mehrmals kleinere Beträge beziehe. Hinsichtlich der Frage, ob ein leichter Fall vorliege oder nicht, habe das Bundesgericht in der Vergangenheit bereits mehrmals festgehalten, dass bei CHF 23'000.00 von einem Deliktsbetrag zu sprechen sei, welcher die Erheblichkeitsschwelle bei weitem überschreite, was auch hier der Fall sei. Miteinzubeziehen sei zudem auch das Verschulden des Beschuldigten.