Am 7. April 2016 fand mit dem Beschuldigten ein Erstgespräch mit der damals zuständigen Sozialarbeiterin statt, an welchem er ihr erklärte, er könne zurzeit unmöglich arbeiten und habe auch alle Aufträge abgesagt. Er könne nicht mehr als eine Stunde am Stück auf den Beinen sein und müsse dann wieder liegen. Der vorerwähnten Übersicht ist allerdings zu entnehmen, dass der Beschuldigte entgegen seiner Aussagen unter anderem am 2. April, am 9. April sowie am 15. April 2016 jeweils einen Auftritt hatte und ein Einkommen von insgesamt mindestens CHF 500.00 generieren konnte. Gleich verhielt es sich rund fünf Monate später: