Auftritte als D.________ (Beruf) absolvierte. In einer E-Mail vom 2. Februar 2017 eines Sozialarbeiters im Revisorat an den zuständigen Sozialarbeiter des Beschuldigten erklärte Ersterer, der Beschuldigte habe im Januar 2017 fünf Einsätze als D.________ (Beruf) gehabt. Diesbezüglich habe er erklärt, dass er nur Spesen verdiene und teilweise gar nicht auftrete, was nicht glaubhaft sei. Am 7. April 2016 fand mit dem Beschuldigten ein Erstgespräch mit der damals zuständigen Sozialarbeiterin statt, an welchem er ihr erklärte, er könne zurzeit unmöglich arbeiten und habe auch alle Aufträge abgesagt.