Arbeit sei daraufhin geschlossen worden, weil eine Arbeitsintegration unter diesen Umständen keinen Sinn mache. Der Beschuldigte sei aber darauf hingewiesen worden, dass er allfällige Aufträge als D.________ (Beruf) dem Sozialdienst melden und die Einkünfte daraus deklarieren müsse, wenn er wieder Aufträge als D.________ (Beruf) wahrnehmen können sollte. Dieser Pflicht ist der Beschuldigte trotz deutlichem Hinweis offensichtlich nicht nachgekommen. Anhand einer Internetrecherche wurde vom Sozialrevisorat des Sozialamtes der Stadt C.________ eine Liste erstellt, welcher zu entnehmen ist, dass der Beschuldigte von März 2016 bis am 29. Juli 2017 regelmässig Auftritte als D.___