Den (unpaginierten) Akten des Sozialdienstes, konkret dem Revisionsauftrag vom 3. Januar 2017, lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte anlässlich eines Termins vom 22. Juni 2016 erklärte, er könne seiner Tätigkeit als D.________ (Beruf) nicht nachgehen, da er an starken Rückenschmerzen leide und weder lange stehen noch lange sitzen könne. Am liebsten würde er nur noch liegen. Das Dossier Kompetenzzentrum Arbeit sei daraufhin geschlossen worden, weil eine Arbeitsintegration unter diesen Umständen keinen Sinn mache.