(Beruf) und beträchtliche Geld-Geschenke) verschwiegen. Das Sozialamt hat bei den Karten-Aufladungen schon viele Abzüge berücksichtigt. Die kleineren Beträge sind beim Deliktsbetrag nicht einberechnet und teilweise wurden die grösseren Beträge nur teilweise angerechnet. Was also zur Anzeige gebracht worden ist, ist schon eine geschmälerte Version.