Zwar beschränken sich seine Deutschkenntnisse auf den Grundwortschatz, jedoch hat das Gericht keinen Zweifel daran, dass er seine Pflichten gegenüber dem Sozialdienst verstanden und wissentlich sowie willentlich Geld-Geschenke verschwiegen hat. So hat der Beschuldigte bereits im Jahr 2017 Einnahmen nicht gemeldet und diesbezüglich eine Rückerstattungsvereinbarung unterzeichnet. Obwohl damals von einer Anzeige abgesehen und er aber über die möglichen Konsequenzen seines Handelns aufgeklärt wurde, hat er ohne erkennbaren Unterbruch weiterhin Einnahmen (Lohn aus D.________ (Beruf) und beträchtliche Geld-Geschenke) verschwiegen.