4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 9. Juni 2022, ein aktueller Betreibungsregisterauszug samt Übersicht über die hängigen Betreibungen und Schuldnerinformationen, datierend vom 13. Juni 2022, sowie ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 14. Juni 2022, eingeholt (pag. 334 ff. bzw. pag. 341 ff. bzw. pag. 351). Im Hinblick auf die Prüfung einer allfälligen Landesverweisung wurde beim Migrationsdienst der Stadt C.________ zudem ein ergänzender Bericht zu jenem vom 25. Juni 2020 eingeholt;