II. Das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs des angeblichen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe in der Zeit von Oktober 2016 bis und mit September 2018 sei einzustellen (angebliche Deliktssumme CHF 11'233.30), ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und einer Entschädigung (Ziff. II des Urteils vom 4. November 2021). III. Herr A.________ sei schuldig zu erklären: