Weiter verurteilte sie ihn zu einer Landesverweisung von fünf Jahren sowie zur Bezahlung der gesamten Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 4'400.00 (pag. 263, Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Die Vorinstanz verzichtete sodann auf den Widerruf des dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 15. November 2018 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 30.00 gewährten bedingten Vollzugs und sprach eine Verwarnung aus (pag. 264, Ziff. III des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).