I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Demgegenüber erklärte ihn die Vorinstanz des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe, begangen in der Zeit von Oktober 2016 bis September 2019 im Umfang von CHF 18'624.80 schuldig und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend CHF 3'000.00; dies als teilweise Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 15. November 2018. Weiter verurteilte sie ihn zu einer Landesverweisung von fünf Jahren sowie zur Bezahlung der gesamten Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 4'400.00 (pag.