23. Fazit Die Beschuldigte wird demnach zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 8'800.00, verurteilt, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs und einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'200.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 20 Tage bei schuldhafter Nichtbezahlung. V. Kosten und Entschädigung