Obwohl nicht verkannt wird, dass der Unfall auch bei ihr Spuren hinterlassen hat, so muten im Besonderen ihre Aussagen, wonach eine vorerkrankte, ________-jährige Person nicht alleine auf die Strasse gehen sollte, merkwürdig an. Die Erwahrung einer gewissen Selbstständigkeit – so konnte †D.________ trotz ihrer gesundheitlichen Vorbelastungen kleinere Einkäufe jeweils alleine tätigen – wird durch diese Aussagen der Beschuldigten in einen Zusammenhang mit ihrer eigenen, misslichen Situation gebracht, was nach Ansicht der Kammer nicht angeht. Angesichts dieser Umstände ist das Ausfällen einer Verbindungsbusse angezeigt.