530, S. 41 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) erscheint demgegenüber angemessen und auch die Kammer stellt darauf ab. Dem Bericht über die finanziellen Verhältnisse geht ferner aus dem Steuerjahr 2021 ein Vermögen von rund CHF 2'555'000.00, wovon CHF 877'078.00 auf Liegenschaften entfielen, hervor, was noch aktuell sei (pag. 677). Diese besonderen Vermögensverhältnisse und damit zusammenhängend die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit rechtfertigen eine Korrektur nach oben. Neben dem Pauschalabzug von 20% für allgemeine Lebenshaltungskosten und dem Unterstützungsabzug für den Ehepartner von 15% ist vorliegend der