705, Z. 37). Auf Frage, um was für Einkünfte es sich beim aus dem Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 27. September 2022 ersichtlichen Nettoeinkommen von CHF 6'600.00 handle (pag. 643), sagte die Beschuldigte in der Berufungsverhandlung, sie denke, dies sei von der AHV und den Mietzinseinnahmen (pag. 705, Z. 22 f.), allerdings geht dem genannten Bericht auch hervor, dass der Ehemann keine Gelder aus der Pensionskasse erhält (pag.