Unklarheiten bestehen allerdings hinsichtlich des Einkommens ihres Ehemannes. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme gab die Beschuldigte zu Protokoll, ihr Mann erhalte aus der AHV und Pensionskasse CHF 18'000.00 bis CHF 24'000.00 pro Jahr sowie Mietzinseinnahmen von CHF 14'000.00 pro Monat (pag. 64, Z. 1841 ff.). In der erst- und oberinstanzlichen Einvernahme erklärte die Beschuldigte, ihr Mann mache alles Finanzielle, sie habe da eigentlich nicht so grossen Einblick (pag. 429 f., Z. 42 ff.; pag. 705, Z. 37).