21. Strafart / Höhe des Tagessatzes Da die Kammer zufolge der alleinigen Berufung der Beschuldigten an das Verschlechterungsverbot gebunden ist, kommt oberinstanzlich lediglich die Ausfällung einer Geldstrafe in Betracht. So oder anders wäre jedoch auch die Kammer zum Ergebnis gelangt, dass die Geldstrafe im konkreten Fall die angemessene Strafart darstellt. Gemäss Art.