19. Täterkomponenten Wie bereits die Vorinstanz festgestellt hat, ist die Beschuldigte im Schweizerischen Strafregister nicht verzeichnet (pag. 694) und ihr automobilistischer Leumund ungetrübt (pag. 408), was neutral zu gewichten ist. Die Beschuldigte lebt in geordneten Verhältnissen. Sie ist verheiratet, arbeitet nach wie vor Teilzeit für die Unternehmung P.________, erhält eine 50%-IV-Rente (pag. 640 ff.). Obwohl die Beschuldigte auch oberinstanzlich angab, dass sie bedauere, was passiert sei (pag. 704, Z. 37; pag. 712, Z. 31) und aufgrund des Vorfalls psychologische Hilfe in Anspruch nehme (pag.