38 18. Tatkomponenten †D.________ starb an den Verletzungen, die ihr durch den Unfall zugefügt wurden und das Ausmass der Verletzung des betroffenen Rechtsguts ist beachtlich. Die Missachtung des allerhöchsten geschützten Rechtsguts und die schlimmen Folgen einer Tötung sind allerdings tatbestandsimmanent. Zu bewerten ist mithin das Ausmass der Sorgfaltspflichtverletzung.