_ zu vermeiden, hätte sie sich pflichtgemäss verhalten. Hätte sie vor dem Fussgängerstreifen gehalten, dem rechten Trottoir die nötige Aufmerksamkeit geschenkt, indem sie während des Wartens hinter dem Bus ihrem Blick hätte schweifen lassen, so hätte sie die herannahende †D.________ sowie deren Sturz sehen oder zumindest akustisch wahrnehmen können und wäre nicht losgefahren. Diesfalls wäre es nicht zur Überrollung gekommen. Der tatbestandsmässige Erfolg – der Tod von †D.________ – wäre demzufolge vermeidbar gewesen.