Sie hätte diesfalls den Sturz gesehen, wie dies die völlig unbeteiligten Zeugen getan haben, wobei der Zeuge M.________ als Fahrer ebenfalls auf den vorangehenden Verkehr achten musste und dennoch das Trottoir beobachten konnte. Insbesondere war das Opfer für die Beschuldigte gemäss Beweisergebnis im Zeitpunkt des Sturzes nicht durch die A-Säule des Fahrzeugs verdeckt.