In der Folge überrollte die Beschuldigte das Opfer, welches sie zuvor nicht gesehen hatte, mit dem rechten Vorder- und Hinterrad ihres Autos im Kopf- und Schulterbereich. Durch das Überrollen erlitt das Opfer ein massives Brustkorbtrauma mit Bruch der Brustwirbelsäule (mit der Folge eines spinalen Schocks mit rasch folgendem Kreislaufstillstand), was unmittelbar zum Tod führte bzw. todesursächlich war. Hätte die Beschuldigte das Opfer gesehen und wäre sie nicht angefahren, wäre es nicht zur Kollision gekommen. Folglich war das Überrollen durch die Beschuldigte kausal für den Tod des Opfers.