16. Subsumtion 16.1 Tatbestandsmässiger Erfolg Mit dem Eintritt des Todes ist die fahrlässige Tötung vollendet (sog. Erfolgsdelikt; SCHWARZENEGGER/GURT, a.a.O., N. 2 zu Art. 117 StGB). †D.________ verstarb gemäss Gutachten des IRM und des rechtsmedizinischen Zweitmeinungsgutachtens aufgrund des Unfalls im Notfallzentrum des Spitals V.________ (pag. 80; pag. 85; pag. 325). 16.2 Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Erfolg Es kann auf die korrekte Subsumtion der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 519, S. 30 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung