_-jährige †D.________ zu richten. †D.________ geriet anschliessend aus unbekannten Gründen mit einem rechten Rad oder beiden Rädern ihres Rollators über den Trottoirrand und stürzte dadurch mit dem Rollator vornüber mit ihrer Brust auf die Fahrbahn (Stolpersturz), vor das Fahrzeug der Beschuldigten. Die Beschuldigte übersah †D.________, obwohl diese rechts neben dem Bus hervorgekommen war und spätestens dann während mehrerer Sekunden für die Beschuldigte sichtbar wurde und auch den Sturz von †D.________ mit dem Rollator.