32 14. Beweisergebnis Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen erachtet die Kammer folgenden Sachverhalt als erstellt: Die Beschuldigte fuhr am 29. November 2018 ca. um 08:55 Uhr mit ihrem Personenwagen I.________(Marke und Modell) in C.________(Ortschaft) auf der H.________(Strasse) in Richtung J.________(Örtlichkeit). Vor der Bushaltestelle «U.________» musste sie aufgrund des vor ihr haltenden Busses ebenfalls anhalten. Die Beschuldigte kam dabei mit dem vorderen Teil ihres Fahrzeuges auf dem Fussgängerstreifen zu stehen.