der Distanz und Geschwindigkeit des Opfers zu erwähnen, dass sie aufgrund ihres Alters und des Rollators sicherlich nicht schnell unterwegs war. Auch die Kammer gelangt zum Ergebnis, dass †D.________ spätestens nach dem Hervorkommen hinter dem Bus bis und mit dem Sturz während mindestens mehrerer Sekunden für die Beschuldigte sichtbar war. Es liegt schliesslich in der Verantwortung eines Fahrzeugführers, eine betagte Person zu beobachten. Selbst wenn die Beschuldigte gerade den Sturz nicht beobachtet hätte, so hätte sie sich fragen müssen, wohin das Opfer mit dem Rollator nun plötzlich verschwunden war.