31 Varianten dürfte es sich nach Ansicht der Kammer um das aus Sicht der Beschuldigten worst-case-Szenario handeln, in dem sie das Opfer in den jeweiligen Momentaufnahmen aufgrund der A-Säule (vgl. pag. 246 Abb. 39) und der am Rückspiegel angebrachte Kette (vgl. pag. 245 Abb. 35) nicht hätte sehen können. Doch liegt es in der Verantwortung des Fahrzeugführers, ein allfällig durch die A-Säule oder einer angebrachten Kette verdecktes Hindernis zu beachten.