242 f.). Wie hiervor ausgeführt, sind über die Länge des Busses und dessen genauer Halteort keine Angaben bekannt. Dementsprechend sind auch die im Rahmen des Privatgutachtens des T.________ erstellten Varianten sowie die jeweiligen Schlussfolgerungen nur bedingt verlässlich. Beispielsweise lassen sich, solange nicht klar ist, ob der Bus als Folge des stop-and- go-Verkehrs nicht allenfalls früher angehalten hatte, die seitens der Beschuldigten und der Zeugen angegebenen Distanzen zwischen den Fahrzeugen nicht unbesehen auf die Örtlichkeiten übertragen.