28 80), ohne über die Zeugenaussagen zu verfügen. Hinsichtlich des Sachverhalts war nur bekannt, dass das Opfer gemäss mündlicher polizeilicher Angaben vom Gehweg auf die angrenzende Fahrbahn gestürzt war (pag. 73; pag. 81). Nichtsdestotrotz und obwohl die Variante des Sturzes aufgrund einer natürlichen Ursache erwogen worden war, gelangte Prof. Dr. med.