27 finden (p. 362). Aus den nachvollziehbaren und stimmigen Ausführungen von Prof. Dr. med. K.________ und Prof. em. Dr. med. L.________ ergibt sich für das Gericht klar, dass der Tod des Opfers nicht vor der Überrollung eingetreten sein kann. Das Opfer lebte folglich noch, nachdem es auf die Strasse gefallen war. Erst das Überrollen durch die Räder des Autos der Beschuldigten führte zum Tod des Opfers.