Er schliesse mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aus, dass das Opfer im Zeitpunkt des Überrollvorgangs bereits tot gewesen sei (p. 327). Die Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlich bedingten Zusammenbruchs mit sofortigem Todeseintritt nach dem Sturz und vor dem Überrollvorgang erachte er allein schon aufgrund der engen zeitlichen Abfolge als noch unwahrscheinlicher [als einen gesundheitlich bedingten Zusammenbruch am Rollator], wobei es ihm hier schwerfalle, einen steigernden Begriff zu «äusserst unwahrscheinlich» zu