Der Sturz auf die Fahrbahn habe keine das Leben gefährdenden Folgen gehabt. Das heisse, sie hätten keine Hinweise insbesondere für ein todeswürdiges Schädelhirntrauma oder eine Verletzung der Halswirbelsäule gesehen (p. 422 Z. 25 ff.). Auch Prof. em. Dr. med. L.________ äusserte sich diesbezüglich deutlich: Er schliesse mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aus, dass das Opfer im Zeitpunkt des Überrollvorgangs bereits tot gewesen sei (p. 327).