Weiter erklärte er, dass diese Schlussfolgerungen eigentlich ja schon im Gutachten des IRM gezogen, aber dann durch die Möglichkeit eines natürlichen Todes zuvor relativiert worden seien (p. 426 f. Z. 37 ff.). Im Gutachten des IRM vom 04.04.2019 war demgemäss etwas allgemeiner, aber dennoch bereits relativ deutlich geschildert worden, dass die festgestellten Vitalitätszeichen hinweisend darauf seien, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Unfallereignisses noch einen funktionierenden Kreislauf gehabt habe. Das massive Brustkorbtrauma mit Bruch der Brustwirbelsäule dürfte todesursächlich gewesen sein. Die festgestellten todesursächlich relevanten