auf den Stolpersturz] bestehe kein Zweifel daran, dass die nachfolgende Überrollung infolge der massiven Quetschung des Brustkorbs zum Tod des Opfers geführt habe (p. 425 Z. 15 ff.). Auf Vorhalt dieser Aussagen bestätigte Prof. em. Dr. med. L.________ in der Hauptverhandlung, dass sich diese Auffassung vollständig mit seinen Erkenntnissen decke. Weiter erklärte er, dass diese Schlussfolgerungen eigentlich ja schon im Gutachten des IRM gezogen, aber dann durch die Möglichkeit eines natürlichen Todes zuvor relativiert worden seien (p. 426 f. Z. 37 ff.).