Anlässlich der Hauptverhandlung führte Prof. Dr. med. K.________ ebenfalls klar aus, dass auch er es natürlich als sehr, sehr, sehr, sehr wahrscheinlich ansehe, dass das Opfer aufgrund der massiven Quetschung des Brustkorbs infolge des Überrollens verstorben sei (p. 422 Z. 15 ff.). Unter dieser Voraussetzung [Stolpersturz] sei völlig klar und unstrittig, dass die massive Verletzung des Brustkorbs den Tod herbeigeführt habe. Als Todesart liege ein Unfalltod vor (p. 422 Z. 28 ff.). Wenn sich das Opfer vorher bewegt habe und irgendwie zu Sturze gekommen sei, also nicht zusammengebrochen, dann sei sie eindeutig durch das Überrollen des Fahrzeugs getötet worden (p. 423 Z. 11 ff.). [Gestützt