Der Tod des Opfers nach dem Stolpersturz wurde sodann durch das Überrollen verursacht: Prof. em. Dr. med. L.________ äusserte in seinem Zweitmeinungsgutachten sehr deutlich, dass er aufgrund der Aktenlage und der Befunde einen Unfalltod durch Überrollung als überwiegend wahrscheinlich erachte. Er gehe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem Unfall und zwar einem Verkehrsunfall als Todesart aus (p. 325). Er bestätigte die todesursächliche Bedeutung des massiven Brustkorbtraumas (p. 321). Anlässlich der Hauptverhandlung führte Prof. Dr. med.