Die «vorsichtige Zurückhaltung» (p. 423 Z. 2) im Gutachten erklärte Prof. Dr. med. K.________ wie folgt: Ihnen hätten an Informationen nur mündliche Angaben im ersten Angriff seitens der Polizei vorgelegen, die von einem Sturz gesprochen hätten (p. 421 Z. 41 f.), d.h. noch keine Zeugenaussagen. Solange sie keine Informationen bekommen würden, warum das Opfer in die Lage gekommen sei, in der es überrollt worden sei, seien sie nicht in der Lage, zu sagen, ob dann die Überrollung den Tod ausgelöst hätte, oder man eben alternativ davon ausgehen müsste, dass sie aus einem inneren Grund dort gelegen hätte (p. 422 Z. 9 ff.). Auch Prof. em. Dr. med.