Schliesslich sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Verteidigung im Rahmen des Gesuchs um Verschiebung der auf den 13. und 14. Oktober 2022 angesetzten Berufungsverhandlung ein Arztzeugnis der Beschuldigten einreichte, aus dem die Diagnose einer X.________ (Diagnose) hervorging (pag. 632 ff.). Nachdem die Verfahrensleitung mit begründeter Verfügung vom 4. Oktober 2022 die Einreichung eines detaillierten Arztzeugnisses zum Thema Verhandlungsfähigkeit forderte (pag. 695 f.), zog die Verteidigung dieses zurück (pag. 699 f.). Auf das Zeugnis angesprochen