418, Z. 20 f.). Zudem wiederholte die Beschuldigte, der Bus sei vor ihr gewesen, das sei wie eine Wand vor ihr gewesen (pag. 64, Z. 162; pag. 431, Z. 6 ff.), was jedoch nicht mit ihrer Aussage übereinstimmen kann, einen Abstand zum Bus gehabt zu haben. Über sämtliche Einvernahmen hinweg wiederholte die Beschuldigte, sie habe sich nach vorne auf die Fahrbahn bzw. den Bus konzentriert (pag. 56, Z. 56 und Z. 64; pag. 61, Z. 89; pag. 62, Z. 122 f.; pag. 430, Z. 32 f. und Z. 46;