21 sich erkläre, dass sie weder das Opfer mit dem Rollator noch deren Sturz gesehen habe, wenig logisch, man schaue links und rechts in den Spiegel, bevor man losfahre (pag. 431, Z. 6 f). Zudem hatte sie im Rahmen ihrer Ersteinvernahme zu Protokoll gegeben, sie habe wegen dem Bus anhalten müssen und sie denke, sie sei direkt hinter dem Bus gewesen, jedoch habe sie einen Abstand gehabt (pag. 55, Z. 36 ff.), den Fussgängerstreifen liess sie dabei unerwähnt.