432, Z. 4). Weiter gab die Beschuldigte anlässlich der ersten Einvernahme vom 5. Dezember 2018 an, sie wisse nicht mehr, ob sie hinter dem Bus bis zum Stillstand habe anhalten müssen (pag. 55, Z. 53), jedoch konnte sie am 27. Juni 2019, also fast 7 Monate später, vor der Staatsanwaltschaft erstmals zu Protokoll geben, sie habe vor dem Fussgänger kurz angehalten und niemanden gesehen die Strasse überqueren (pag. 60, Z. 32 f.) und ausführen: «Der Bus vor mir stoppte und ich schaute links und rechts in den Spiegel, als ich wieder angefahren bin. Es war alles frei.» (pag. 60, Z. 36 f.). Vor der Vorinstanz sagte die Beschuldigte auf Frage, wie sie