62, Z. 115 f.). Sie sei etwa 2 m hinter dem Bus gestanden, sie sei sich nicht sicher (pag. 64, Z. 164 f.; bestätigt anlässlich der Berufungsverhandlung, in der sie angab, es seien 2 bis 2.5 m gewesen [pag. 709, Z. 19]). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung dann gab sie zu Protokoll: «Ich war ja angefahren, ich war ja vorne, über den Fussgängerstreifen hinaus. Als er auf die Scheibe geklopft hat, war ich hinter dem Fussgängerstreifen.» (pag. 431, Z. 16 f.) im Widerspruch zur Anschlussfrage, ob sie beim Anfahren vor oder hinter dem Fussgängerstreifen gewesen sei, sie sei schon hintendran gewesen (pag. 431, Z. 19 f.).