«So wie mir ist, habe ich vor dem Fussgängerstreifen angehalten.» (pag. 62, Z. 109 f.), obwohl sie zuvor auf Frage, wo genau sie angehalten habe, bevor sie wieder angefahren sei, ausgesagt hatte, sie habe vor dem Fussgängerstreifen angehalten, geschaut und es habe niemand die Strasse überquert. Sie sei losgefahren und habe wieder angehalten, weil der Bus vor ihr angehalten habe. Als ihr jemand an die Scheibe geklopft habe, habe sie nach dem Fussgängerstreifen sofort angehalten (pag. 62, Z. 106 ff.). Auf Vorhalt der Zeugenaussage, wonach die auf dem Fussgängerstreifen gestanden habe, wollte sie nicht mehr genau wissen, wo ihr Auto stand (pag. 62, Z. 115 f.).