20 Ergänzend zu diesen zutreffenden Ausführungen ist anzumerken, dass die Aussagen der Beschuldigten Konstanz vermissen liessen, insgesamt widersprüchlich und teilweise unlogisch ausfielen. Zur Frage, ob sie vor oder nach dem Fussgängerstreifen angehalten hatte gab sie in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme an: «So wie mir ist, habe ich vor dem Fussgängerstreifen angehalten.»