19 anhielt, nachdem N.________ an ihre Scheibe geklopft hatte – unter Berücksichtigung der Reaktionszeit und des Bremswegs ebenfalls einen gewissen Weg zurückgelegt haben (pag. 40). Hätte das Opfer direkt vor dem Fahrzeug der Beschuldigten gelegen, wäre im Moment des Erfassens des Opfers ein Widerstand zu erwarten gewesen und nicht ein Rumpeln, wie es die Beschuldigte beschrieb. Sodann wurden auch keine Schleifspuren festgestellt (pag.