Die vorgefundenen Watteteilchen (vgl. d) gemäss Legende, pag. 16) deuten zwar auf die Lage der Ohren, in die die Wattebällchen eingesetzt waren, mithin des Kopfes hin, allerdings ist nicht auszuschliessen, dass diese als Folge der noch am Unfallort eingeleiteten kardiopulmonalen Reanimation (vgl. pag. 288) aus den Ohren fielen. Trotz der handfesten Materialaufriebspur (vgl. f) gemäss Legende, pag. 16), die vom Rollator stammen dürfte, besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Opfer vor dem Rollator zu liegen kam. M.________ konnte nicht mehr genau sagen, wo der Rollator sich befand (pag. 44, Z. 35 f.), N.________ gab an, dieser sei zwischen den Füssen des Opfers gewesen (pag.