An selbiger Einvernahme gab er zudem zu Protokoll, das Opfer habe sich leicht nach rechts abgedreht und den Anschein gemacht, dass sie in Richtung Fussgängerstreifen gewollt habe. Da das Auto noch etwas auf dem Fussgängerstreifen gestanden habe, habe die Frau vermutlich etwas vor dem Fussgängerstreifen die Strasse überqueren wollen (pag. 44, Z. 28 ff.). Die Frau sei vor dem Auto und Fussgängerstreifen auf die Strasse gefallen (pag. 44, Z. 33 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er sodann aus, die Motorhaube sei halb auf dem Fussgängerstreifen gewesen (pag. 415, Z. 17 f.) und wiederum in freier Erzählung: «Aber das,