Er habe das Opfer beim Aussteigen bemerkt (p. 51 Z. 60 f.). In der Hauptverhandlung erklärte er erneut, dass er als Beifahrer beobachtet habe, wie eine ältere Frau hinten beim Bus aussteige mit Rollator und in ihre Richtung, also vom Bus weg, laufe (p. 417 Z. 27 f., p. 418 Z. 15 f.). Er bestätigte, neben dem vorderen Auto durch freie Sicht auf das Opfer gehabt zu haben (p. 51 Z. 65 f.). Auch hier kann bezüglich der detaillierten Schilderungen zum weiteren Geschehen mit dem Sturz des Opfers auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen werden (vgl. Ziff. II.2.4 hiervor).