Das Opfer sei mit seinem Rollator in Richtung Fussgängerstreifen gelaufen (p. 44 Z. 26 f.). In der Hauptverhandlung führte er erneut aus, dass sie dann gesehen hätten, dass das Opfer vor dem Bus hervorgelaufen sei Richtung Fussgängerstreifen (p. 414 Z. 25 ff.). Das, was er gesehen habe, sei gewesen, dass sie draussen gelaufen sei und sich beim Fussgänger abgedreht habe (p. 415 Z. 7 ff.).