44, Z. 32], N.________ sagte aus, die Räder der rechten Seite des Rollators seien vom Gehweg auf die Strasse gekippt [pag. 47] und sprach anlässlich der polizeilichen und erstinstanzlichen Einvernahme von einem Rad, das über den Trottoirrand hinausfuhr [pag. 50, Z. 46; pag. 417, Z. 29]), handelt es sich um ein kleinstes Detail und die Ungenauigkeit ist sodann erklärbar. Im Rahmen der Beobachtung einer älteren Dame auf dem Gehsteig wird den Rädern des Rollators erfahrungsgemäss nicht im Speziellen Beachtung geschenkt. Dass die Aussagen der Zeugen in diesem Punkt nicht genau übereinstimmen, spricht vielmehr dafür, dass sie einfach das wiedergaben, was sie jeweils beobachtet hatten. Eine